Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) erschienen
Das zweite Heft mit den Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) ist erschienen. Es enthält die Ergebnisse des dreijährigen Konsensus-Prozesses (2007-2010), an dem alle Organisationen und Institutionen eingebunden waren, die die PSNV in Deutschland verantworten, anbieten und durchführen. Die SbE-Bundesvereinigung hat hier mit Oliver Gengenbach, Dr. Uwe Lehmkuhl (+), Dieter Roos und Peter Zehentner von Anfang an engagiert mitgearbeitet. Die Einsatznachsorge-Standards, wie sie die SbE-Bundesvereinigung seit Jahren entwickelt hat, finden sich in Gänze in den Leitlinien wieder.
Die Konsensuskonferenz war moderiert worden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), bei dem nun die Broschüre erhältlich ist. Im folgenden zitieren wir die Mitteilung des BBK:
„Nachdem 2009 bereits Teil I der Publikation „Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien“ veröffentlicht wurde, steht nun der angekündigte Teil II als siebter Band der Veröffentlichungsreihe „Praxis im Bevölkerungsschutz“ als Download zur Verfügung. In Teil II wurde Teil I vollständig integriert. Damit sind sämtliche Ergebnisse zur Qualitätssicherung in der PSNV, die in einem dreijährigen Arbeits- und Abstimmungsprozess unter Moderation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) von 120 Delegierten aus 45 Organisationen und Institutionen entwickelt und auf so genannten Konsensus-Konferenzen 2008, 2009 und 2010 verabschiedet wurden, zusammengefasst dargestellt.
In den Arbeits- und Abstimmungsprozess waren alle Organisationen und Institutionen eingebunden, die die PSNV in Deutschland verantworten, anbieten und durchführen.
Dazu gehörten neben Bundesministerien und Behörden, Innenministerien und Senaten der Länder, einschlägige Berufsverbände, Fachgesellschaften und Fachverbände der Psychologie, Psychiatrie, Kammern, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Kirchen, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Unfallversicherungsträger sowie namhafte Wissenschaftler diverser Hochschulen und der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern.
Die Ergebnisse des Konsensus-Prozesses beziehen sich auf ein breites Themenspektrum, das die unterschiedlichen Aspekte der PSNV beschreibt, wie beispielsweise ihre Einbindung in Führungs- und Organisationsstrukturen oder Aus- und Fortbildungsstandards für operative PSNV-Kräfte.
Zu folgenden Themen wurden Qualitätsstandards und Leitlinien verabschiedet:
- Informationsmanagement:
- Grundlagen und Begriffe, Erfassungsstandards, Dokumentation und Evaluation
- Psychosoziales Krisenmanagement - strukturelle Regelungen:
- Führungs- und Organisationsstrukturen PSNV, PSNV-Führungskräfte
- Einsatzalltag:
- psychosoziale Akuthilfe, psychosoziale Prävention für Einsatzkräfte
- Schnittstellen, Zuständigkeiten und Vernetzung:
- kommunale Zuständigkeiten in der PSNV, Fachaufsicht und Weisungsbefugnisse, Schnittstelle Betreuungsdienst, interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit
- Aus- und Fortbildung:
- Tätigkeits- und Kompetenzprofile, curriculare Empfehlungen
- PSNV auf Ebene der Bundesländer:
- Landeszentralstellen PSNV
Zum Abschluss der Konsensus-Konferenz 2010 stimmten bis auf eine Ausnahme alle Delegierten den erarbeiteten Ergebnissen zu und verdeutlichten ihre Zustimmung sowie die damit verbundene freiwillige Selbstverpflichtung der einzelnen Organisationen zur Einhaltung und Umsetzung der Leitlinien durch ihre offizielle Unterschrift.
Die Resultate bilden ein solides Fundament für eine qualifizierte PSNV in Deutschland und eine Orientierung zur Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sowie den Organisationen der Gefahrenabwehr. Allein aufgrund der hohen Beteiligung aller im Bereich der PSNV in Deutschland relevanten Partner, stellen die im Teil II veröffentlichten Ergebnisse einen Meilenstein für das gesamte Fachgebiet dar. Gleichzeitig sind die Ergebnisse Ausgangspunkt für alle weiteren Entwicklungen in diesem Feld. So lädt das BBK beispielsweise das Konsensus-Gremium künftig einmal jährlich zu einem Symposium „Qualitätssicherung in der PSNV“ ein, um sich über die weitere Bearbeitung der im Konsensus-Prozess nicht abschließend behandelten Fragestellungen durch die beteiligten Partner austauschen zu können.“ (Text BBK).