Die 17. SbE-Jahrestagung in Witten liegt hinter uns

 

IMG 0072

Wir danken allen Referentinnen und Referenten, dass sie die Tagung bereichert haben!

Zum 17. Mal hatten wir auch in diesem Jahr ein attraktives Programm für die Tagung zusammengestellt. Wir haben dabei wieder zu unseren europäischen Nachbarn geschaut, nach Belgien, Luxemburg und den Niederlanden in diesem Jahr nach Österreich, und wir haben uns konzentriert in diesem Jahr auf die Implementierung und Umsetzung der psychosozialen Unterstützung.

mehr ...

 

Wir freuen uns, wenn Sie unser Anliegen und unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen.

 

Rufen Sie uns für mehr Informationen gerne an oder schicken Sie uns den ausgefüllten Mitgliedsantrag.

 

Mitgliedsantrag zum Download (PDF)

 

 

Es lohnt sich, Mitglied zu werden:

      • Sie unterstützen eine Bundesvereinigung, die gemeinnützig die Einsatznachsorge in Deutschland begründet hat, ständig weiterentwickelt, vernetzt, politisch vertritt, wissenschaftlich absichert und für gute Qualitätsstandards sorgt.
      • Sie können den Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen.
      • Sie erhalten regelmäßig neue Informationen und Einladungen zu Kursen, Jahrestagungen und Mitgliedsversammlungen.
      • Bei SbE-Einsätzen und wenn Sie für die Bundesvereinigung sonst tätig werden, genießen Sie Versicherungsschutz.
      • Sie können Kursangebote unseres Kooperationspartners ASB gebührenfrei nutzen.

 

 

SbE-Bundesvereinigung
Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen e.V.

 

SbE - „Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen“

Die SbE-Bundesvereinigung ist die erste und größte Einsatznachsorge-Organisation im deutschsprachigen Bereich. Sie wurde 1996 gegründet und hat in 25 Jahren über 5500 Psychosoziale Fachkräfte und Einsatzkräfte in mehr als 1000 Kursen in der SbE-Methode geschult.

1996 haben sich in der SbE-Bundesvereinigung diejenigen zusammengeschlossen, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit in den Einsatzorganisationen mit einsatzspezifischen Belastungen von Einsatzkräften konfrontiert wurden und nach Möglichkeiten der Unterstützung suchten. Kristallisationspunkt war vor allem der Flughafenbrand in Düsseldorf 1996, wo erstmals eine größere Einsatznachsorge stattfand. Die SbE-Bundesvereinigung hat in den Jahren danach als erste Organisation in Deutschland eine strukturierte und standardisierte Ausbildung entwickelt.

Dabei konnte SbE auf ein bewährtes Verfahren aufbauen, das sog. Critical Incident Stress Management (CISM), das ab 1980 von Jeffrey Mitchell in den USA entwickelt wurde. An die deutschen Verhältnisse angepasst und unter Einbeziehung europäischer Modifikationen und auch deutscher Forschungsergebnisse hat SbE einen deutschsprachigen Standard entwickelt, der flächendeckend verbreitet und anerkannt ist. SbE war tausendfach in den verschiedenen Einsatzorganisationen und Unternehmen sowie bei allen Großschadensereignisse der letzten Jahre in der Einsatznachsorge koordinierend tätig. Die SbE-Kurse werden ständig weiterentwickelt. SbE-Standards sind abgestimmt mit anderen Organisationen in Deutschland und kompatibel mit dem Standard der International Critical Incident Stress Foundation.

Ausbildung und Arbeit werden wissenschaftlich begleitet von der Ludwig-Maximilians-Universität, Department Psychologie.

 

Einsätze

Da die SbE-Interventionen ein ganzes Maßnahmenbündel von Einzel-gesprächen bis hin zu strukturierten SbE-Nachbesprechungen darstellt, ist eine komplette Auflistung aller Aktivitäten schwer möglich. Die meiste Arbeit findet eher unspektakulär in Einzelgesprächen mit einzelnen Betroffenen statt. Im Zusammenhang mit größeren Schadensereignissen hat die SbE-Bundesvereinigung Einsatzkräfte betreut nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf, nach dem Hubschrauberabsturz in Dortmund, nach dem ICE-Unglück in Eschede und die Grubenwehrmitarbeiter der Ruhrkohle AG/Deutsche Steinkohle nach ihrem Erdbebeneinsatz in der Türkei. Im Jahr 2002 war sie bei allen Großereignissen in die Einsatznachsorge integriert: Massaker in Erfurt, Flugzeugabsturz am Bodensee, Sturm in Berlin-Schwanenwerda und Elbe-Flut in Sachsen. 2005 hat SbE im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft PSUE eine Hotline nach dem Seebeben in Asien betrieben und die deutschen Helfer nach ihrer Rückkehr betreut.

 

Regionale und organisationsinterne Teams im gesamten deutschsprachigen Raum

In den letzten Jahren hat die SbE-Bundesvereinigung zahlreiche regionale und organisationsinterne Teams ausgebildet. Über 130 Teams mit mehr als 1500 ehrenamtlichen Mitarbeitern sind alarmierbar und arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich, weitere befinden sich in der Ausbildungs- bzw. Anfangsphase.

Zu den SbE-Mitgliedern und den von uns ausgebildeten Kursteilnehmern gehören Psychiater/innen, Psycholog/innen, Therapeut/innen, Seelsorger/innen, Supervisor/innen, Ärzt/innen verschiedener Disziplinen sowie Mitarbeiter/innen und Einsatzkräfte aus allen Einsatzorganisationen, Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen, Militär, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Gesundheitswesen u.a.

Die große Bandbreite der Berufsgruppen und entsprechenden Kompetenzen, verbunden mit ärztlicher und psychologischer Kontrolle halten wir für eine Stärke des SbE-Modells.

Auf der Homepage www.sbe-ev.de befindet sich eine Karte, auf der die alarmierbaren Einsatznachsorge-Teams verzeichnet sind.

 

Vernetzung mit weiterführenden Hilfen

Die SbE-Bundesvereinigung arbeitet mit ambulanten wie stationären Anbietern zusammen, an die traumatisierte Einsatzkräfte weitervermittelt werden können. Ebenso hält sie engen Kontakt zu Fachgesellschaften und -verbänden sowie zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das eigene Datenbanken führen.

 

Wissenschaftliche Begleitung

Arbeit und Ausbildung der SbE-Bundesvereinigung orientieren sich am aktuellen Stand der Forschung. Hierzu gehören internationale Studien und Meta-Analysen, die sich mit dem Critical Incident Stress Management beschäftigen, Leitlinien aus dem europäischen Ausland zur Psychosozialen Notfallversorgung, aktuelle deutsche Forschungsergebnisse zur Einsatznachsorge und die durch die Konsensuskonferenz erarbeiteten „Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung“ in Deutschland.

SbE hat frühzeitig den Forschungsbedarf hinsichtlich Indikation und Wirksamkeit der Methoden hingewiesen und Forschungsvorhaben angeregt sowie aktiv unterstützt. So waren Experten und Teams der SbE-Bundesvereinigung an der Durchführung der groß angelegten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität zur „Primären und Sekundären Prävention im Einsatzwesen“ die vom Bundesministerium des Inneren in Auftrag gegeben wurde, beteiligt.

Die SbE-Bundesvereinigung hat mit mehreren Vertretern engagiert und beständig an dem vierjährigen Konsensusprozess zur Psychosozialen Notfallversorgung teilgenommen und die einsatznachsorgespezifischen Inhalte geprägt. So ist der in den letzten 25 Jahren ausgebildete SbE-Standard vollumfänglich in die Leitlinien der Konsensuskonferenz zur PSNV eingegangen – alle Begrifflichkeiten, Zuordnungen, Zeitfenster und Inhalte entsprechen den SbE-Vorgaben.

Die SbE-Ausbildung ist durch die Ludwig Maximilians Universität München (LMU), Department Psychologie wissenschaftlich anerkannt und wird entsprechend im Zertifikat bescheinigt. Eine regelmäßige wissenschaftliche Begleitung wird verwirklicht in Form gemeinsamer Abstimmungsgespräche und Vorträge, durch die gegenseitige Teilnahme an Jahrestagungen und Treffen der Fachlichen Leiter der SbE-Teams, sowie beim SbE-Trainertreffen, bei dem alle Trainer der SbE-Bundesvereinigung jährlich neue Forschungsaspekte diskutieren, um sie dann in die Ausbildung einzuarbeiten.

 

 

SbE-Kurzinformation zum Download als PDF

 

 

gengenbach

Name:

Oliver Gengenbach, geb.1956

 

Beruf:

Pfarrer, Notfallseelsorger, Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst, SbE-Ausbildungsleiter, Leiter der SbE-Institut gGmbH

 

Tätigkeit:

Institutsleiter des SbE-Instituts, freiberuflicher Trainer, ehem. Seelsorger in der Evang. Kirche von Westfalen (Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten)

 

Zusatzqualifikation:

Klinische Seelsorge Ausbildung (KSA), Feuerwehrmann (SB), seit 40 Jahren Erfahrung in Erwachsenenbildung und Gruppenleitung, CISM Advanced Trainer, SbE-Trainer

 

Funktion im Vorstand:

Vorsitzender

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:

Außenvertretung der Bundesvereinigung, Kontakte zu Organisationen, Konzeptentwicklung, Konzeptentwicklung und Koordination der Ausbildungsangebote, Ausbildungsleitung, Leitung SbE-Institut

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 Grziwotz-Heller

Name:

Beate Grziwotz-Heller, geb. 1959

 

Beruf:

Dipl.-Pädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

 

Tätigkeit:

Psychotherapie, Supervisorin, Fachberaterin/Leiterin PSNV, Fachliche Leiterin der SbE-Teams DRK Mittelhessen und Marburg-Biedenkopf, Dozentin und Mitarbeit KID Marburg-Biedenkopf

 

Funktion im Vorstand:

Stellvertretende Vorsitzende 

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:

Schnittstelle Psychotherapie, SbE-Trainerin

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 

 

 

Name:

Michael Merkle, geb. 1966

 

Beruf:

Physiotherapeut und Systemischer Gesprächstherapeut, Coaching, Supervision


Tätigkeit:

Stv. Kreisbrandmeister a.D. und Kommandant, Mitglied PSNV im Neckar-Odenwald-Kreis, Feuerwehrseelsorger im Neckar-Odenwald-Kreis, Mitglied DRK und DLRG

 

Zusatzqualifikation:

Ausbilder NND/NFS, CISM Advanced Trainer, SbE-Trainer

 

Funktion im Vorstand:

Schatzmeister

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:

Finanzen, Fachmessen

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 hafer Name: 

Moritz Hafer, geb. 1991

 

Beruf:

Notfallpsychologe


Tätigkeit:

Psychologe der Bundespolizei

 

Zusatzqualifikation:

SbE-Trainer, Rettungssanitäter, ICRC Emergency Response Unit (ERU)

 

Funktion im Vorstand:

Schriftführer

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:


 

 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 braun

Name:

Hans Walter Braun, geb. 1953
 

Beruf:

Diplom-Psychologe, Diplom-Krankenpfleger

 

Tätigkeit:

Dozent für Sozialpsychologie am Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz

 

Zusatzqualifikation:

Notfallpsychologe, Logotherapeut (DGLE), CISM Advanced Trainer, SbE-Trainer, Notfallseelsorger im Kreis Mayen-Koblenz

 

Funktion im Vorstand:

Beisitzer

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:

Wissenschaftliche Begleitung, SbE-Trainer

 

 

 

 RalphKipke

Name:

Dr. med. Ralph Kipke, geb. 1960

 

Beruf:

Arzt, Facharzt für Anästhesie, Notarzt, Leitender Notarzt

 

Zusatzqualifikation:

Ärztlicher Psychotherapeut, Krisenintervention und SbE

 

Funktion im Vorstand:

Beisitzer

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:

Wissenschaftliche Begleitung, medizinische Beratung

 

E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

 

 

 zehentner neu

Name:

Peter Zehentner, geb. 1968

 

Beruf:

Dipl.-Soz.-Pädagoge (FH), Supervisor, Notfallsanitäter

 

Tätigkeit:

Trainer, Supervisor, Fachreferent bei PSU-Akut e.V., Fachberater PSNV Johanniter LV Bayern, Fachdozent der hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit HöMS, Fachliche Leitung PSNV-B/ -E bei der Ambulanz – Rettung und Zivilschutz gemeinnützige GmbH

 

Funktion im Vorstand:

kooptiert

 

Arbeitsschwerpunkte im Verein:

Vereinsentwicklung, Vereinsrechtliches, SbE-Trainer

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Geschäftsstelle der SbE-Bundesvereinigung
 

 

Die Geschäftsstelle der SbE-Bundesvereinigung hat ihren Sitz in 58455 Witten, Pferdebachstr. 39a.

Ihre Ansprechpartner:

    • Leiterin der Geschäftsstelle und Geschäftsführerin des SbE-Instituts ist Birgit Sudek. Sie bewältigt den schriftlichen Teil unserer Vereinsarbeit, darüber hinaus organisiert sie Tagungen und sonstige Veranstaltungen des Vereins. Als Geschäftsführerin des SbE-Instituts organisiert sie die SbE-Kurse und kümmert sich um die Bereiche Finanzen und Personal.

    • Assistentin der Geschäftsführung ist Barbara Dieckheuer, die ehrenamtlich für vereinsrechtliche Belange der SbE-Bundesvereinigung zuständig ist und die Aufsicht über die Finanzen des Vereins hat.

    • Ansprechpartnerin für alle Mitglieder und die, die es werden wollen, ist Andrea Hanefeld.

    • Für den Internetauftritt sind Markus Richter und Birgit Sudek tätig.

 

So erreichen Sie uns in der Geschäftsstelle:

Tel: 02302- 984 35 10   -    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9-13 Uhr

 

 

SbE in Kürze




Wir freuen uns, dass wir unsere Kontakte auf europäischer Ebene ausweiten können und eine Übersicht über die Einsatznachsorge in den Niederlanden bekommen werden. Nachdem wir in den letzten Jahren Vertreter aus Belgien und Luxemburg bei uns hatten, kommt in diesem Jahr Sjef Berendsen vom Instituut voor Psychotrauma zu uns. Da in den Niederlanden das Konzept des CISM auch kritisch gesehen wird, freuen wir uns auf einen interessanten Meinungsaustausch.

Auch im zweiten Vortrag des Vormittags blicken wir über den Tellerrand. Wenn Einsatznachsorge-Maßnahmen nicht ausreichen, vermitteln wir weiter in therapeutische Behandlungen. Dr. med. Robert Bering aus Krefeld ist seit vielen Jahren mit uns im Gespräch und wird uns referieren, wie in ambulanter und stationärer Therapie sowie in der Rehabilitation traumatisierter Einsatzkräfte gearbeitet wird

In den letzten beiden Jahren wurde die SbE-Ausbildung komplett überarbeitet und die Inhalte aufgrund der deutschen und europäischen Forschungsergebnisse aktualisiert. Die Inhalte wurden sehr sorgfältig unter allen Trainern, letzmalig in diesem Januar, abgestimmt. Oliver Gengenbach wird darstellen, welche neuen Elemente in die Ausbildung eingefügt wurden und wie das aktuelle SbE-Maßnahmenpaket aussieht.

Meistens als sehr abgelegen verdrängt, aber nun leider sehr aktuell ist die Beschäftigung mit CBRN-Lagen, die früher als ABC-Lagen bezeichnet wurden und chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahrenlagen bedeuten. Dipl.-Psych. Claudia Schedlich und Dipl.-Soz.-Wiss. Mark Overhagen werden uns Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Einsatznachsorge in diesen besonderen Fällen vorstellen.

Schließlich werden wir von Jörg Eger einen Bericht über das Belastungsprofil und die Einsatznachsorge für das THW-Team, das in Japan im Einsatz war, hören. Die Einsatznachsorge-Teams des THW sind von der SbE-Bundesvereinigung ausgebildet worden und sind mit uns eng verbunden.

Wie gewohnt treffen wir uns schon am Freitag abend und werden Gelegenheit zu aktuellem Erfahrungsaustausch haben.

SATZUNG

 

SbE
Bundesvereinigung für Stressbearbeitung

nach belastenden Ereignissen e.V.

 

Fassung vom 13. Mai 2007

eingetragen im Vereinsregister

Amtsgericht Bonn

VR 7120

 

 

 1.0   Name, Sitz

 2.0   Zweck, Aufgaben
         Gemeinnützigkeit

 3.0   Mitgliedschaft

 4.0   Organe des Vereins

 5.0   Stimmrecht, Wählbarkeit

 6.0   Beschlussfassung,
         Niederschrift

 7.0   Geschäftsführung

 8.0   Geschäftsjahr

 9.0   Kassenwesen

10.0   Beiträge, Spenden,
         Zuschüsse

11.0   Satzungsänderung

12.0   Auflösung des Vereins

13.0   Vermögensübertragung

 1.0    Name, Sitz


1.1 Der Verein führt den Namen "SbE - Bundesvereinigung für Streßbearbeitung
      nach belastenden Ereignissen" mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.V.).

1.2 Er ist im Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist Bonn.


2.0    Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben


2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
      Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.                      

      Der Verein ist selbstlos tätig ; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder   durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


2.2 Zwecke des Vereins sind,

      - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch präventive Maßnahmen,

      - die Förderung der Volks- und Berufsbildung,

      - die Förderung von Wissenschaft und Forschung.

2.3 Der Verein versteht sich als Forum der in Deutschland existierenden Einsatz-
      nachsorgeteams und -gruppen auf der Grundlage des von Jeffrey T. Mitchel
      und Georg Everly entwickelten CISM (Critical Incident Stress Management),
      in Deutschland SbE (Streßbearbeitung nach belastenden Ereignissen).

      Er ist Forum derjenigen, die in der Streßbearbeitung nach belastenden
      Einsätzen tätig sind sowie die Kultur der Einsatznachsorge weiterentwickeln
      und weitertragen wollen.

2.4 Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch

       - Förderung der bundesweiten Zusammenarbeit von Einsatznachsorgeteams
         und -gruppen auf Grundlage des SbE-Modells,

       - Erarbeitung und Fortschreibung der SbE-Standards in Deutschland,

       - Schulung von Personen, die einem Einsatznachsorgeteam/ Einsatznachsorgegruppe
         angehören,

       - Beratung und Hilfe bei der flächendeckenden Einrichtung und Begleitung
         von Einsatznachsorgeteams und -gruppen,

- Unterstützung und Beratung sowie Begleitung von Organisationen, Behörden und
Institutionen bei der Organisation und Durchführung der Nachsorge nach einem
belastenden Ereignis,

       - Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Begleitung von Forschungsvorhaben,

       - Unterhaltung und Einsatz eigener Beratungs- und Nachsorgeteams,

       - Begleitung von Einsatzkräften und Betroffenen nach einem belastenden Ereignis,

       - Information der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung und Verbreitung von
         Publikationen, wie Broschüren und Informationsblätter, ohne wirt-
         schaftliches Interesse,

       - Veranstaltung von Seminaren zum Zwecke der Prävention,

       - Verbindung zu und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen
         Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung,

       - Förderung der Einrichtung sowie Beratung und Begleitung von Selbsthilfe-
         gruppen nach belastenden Ereignissen.


3.0    Mitgliedschaft


3.1 Mitglieder

      Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden.

      Die Mitgliedschaft ist in den folgenden Formen möglich:

        a) Ordentliche Mitglieder sind alle juristischen und natürlichen Personen,
            die eine Grundausbildung nach den Richtlinien des Vereins nachweisen
            können oder aktiv an der Ausbildung/Schulung beteiligt oder anderweitig
            vereinsunterstützend tätig sind.
            Sie haben in der Mitgliederversammlung je eine Stimme. Sie zahlen
            den von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag.

        b) Fördernde Mitglieder verpflichten sich zur Unterstützung des
            Vereins durch den Förderbeitrag.

        c) Ehrenmitglieder, die sich um den Verein und dessen Zielsetzung
            verdient gemacht haben. Sie können auf Vorschlag des Vorstandes durch
            Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben die
            Rechte der ordentlichen Mitglieder, zahlen jedoch keinen Beitrag.

3.2 Begründung der Mitgliedschaft

      Die Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen ist schriftlich zu be-
      antragen. Juristische Personen werden in dem Verein durch einen Be-
      auftragten vertreten.

      Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
      Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

      Bei Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller binnen eines Monats,
      nach Zustellung des ablehnenden Bescheids, Einspruch beim Vorstand
      einlegen. Dieser entscheidet endgültig. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.

      Über die Ernennung eines Ehrenmitglieds beschließt die Mitglieder-
      versammlung mit Dreiviertelmehrheit.

3.3 Beendigung der Mitgliedschaft

      Die Mitgliedschaft endet

        a) bei natürlichen Mitgliedern durch Tod, bei juristischen Mitgliedern mit
             ihrer Auflösung

        b) durch Austritt

        c) durch Ausschluss

        d) mit Auflösung des Vereins.

      Der Austritt eines Mitglieds kann nur mit einer Kündigungsfrist von drei
      Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Er muss gegenüber dem
      Vorstand durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Der Beitrag für das
      laufende Geschäftsjahr ist zu entrichten.

 

      Ein Mitglied kann, wenn es durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins
      gröblich schädigt oder in grober Weise gegen die Interessen des Vereins
      verstoßen hat, ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet auf
      Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.

      Der sofortige Ausschluss eines Mitglieds kann ohne das in dem vorherigen
      Absatz beschriebene Verfahren durch den Vorstand erfolgen, wenn das
      Mitglied vorsätzlich den Zwecken und Beschlüssen des Vereins zuwider-
      handelt oder sich der Achtung des Vereins unwürdig erwiesen hat und Eile
      geboten ist.

Ein Ausschluss des Mitglieds durch den Vorstand kann ebenfalls ohne Ent-
scheidung der Mitgliederversammlung erfolgen, wenn das Mitglied der Entrichtung
des Jahresbeitrages nach zweimaliger Aufforderung durch den Vorstand nicht
nachkommt.

Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.

      Die Entscheidung der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes ist dem
      Betroffenen schriftlich mitzuteilen.

      Gegen die Entscheidung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
      kann der Betroffene, nach Eingang des Bescheids, innerhalb von 2 Wochen
      die ordentlichen Gerichte anrufen.

      Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds erlöschen alle Ansprüche gegenüber
      dem Verein.

 

4.0    Organe des Vereins


Organe des Vereins sind

-       die Mitgliederversammlung,

-       der Vorstand.

4.1 Mitgliederversammlung

      Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des Vereins an.

      Sie wird vom Vorsitzenden oder bei seiner Abwesenheit von seinem Stell-
      vertreter geleitet. Bei der Wahl des Vorsitzenden und seines Vertreters über-
      nimmt ein Mitglied, das nicht dem Vorstand angehört, nach Beschluss der
      Mitgliederversammlung die Leitung der Mitgliederversammlung.

      Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.

      Der Vorsitzende des Vereins kann außerordentliche Versammlungen ein-
      berufen, wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich
      unter Angaben des Zwecks und der Gründe eine Einberufung fordern oder ein
      Beschluss des Vorstandes dieses verlangt.

 

      Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden, im Falle seiner Ver-
      hinderung, von seinem Stellvertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung
      mindestens vier Wochen vor Sitzungsbeginn schriftlich einzuberufen.

      Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht
      auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Eine Ausnahme bilden
      Anträge auf Auflösung des Vereins. In diesem Fall ist wie unter 12.0 zu verfahren.


    Die Mitgliederversammlung beschließt

-       den Jahresbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr,

-       den Bericht des Geschäftsführers über das abgelaufene Geschäftsjahr,

-       den Rechenschaftsbericht der Kassenprüfer und Schatzmeisters
und dessen Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr,

-       die Entlastung des Vorstandes,

-       den Haushaltsplan,

-       die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,

-       über Anträge auf Ausschließung, Änderung der Satzung oder Auflösung
des Vereins,

-       über sonstige Anträge über Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht
Angelegenheiten des Vorstands sind.

      Die Mitgliederversammlung wählt,

-       den Vorstand,

-       die Kassenprüfer.

      Verweigert die Mitgliederversammlung dem Vorstand die Entlastung, so ist
      eine Neuwahl des Vorstands herbeizuführen.

      Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen protokolliert und vom
      Versammlungsleiter sowie vom Schriftführer unterzeichnet werden.

4.2 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie zwei Beisitzern.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende,
sowie der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Mitgliedern des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten.      

      Der Vorstand ist gleichzeitig geschäftsführender Vorstand und hat die
      laufenden Verwaltungsgeschäfte zu führen. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer
     bestellen. Er wird als rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter des Vorstands im
     Rahmen der Vorstandsbeschlüsse tätig.

      Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Etwaige Ersatz-
      wahlen gelten nur für die laufende Wahlperiode.

 

5.0   Stimmrecht, Wählbarkeit


Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt. In den
Vorstand sind nur natürliche Personen wählbar.

Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und nicht in den Vorstand
wählbar. Sie haben das Recht an Beratungen teilzunehmen.


6.0   Beschlussfassung, Niederschrift


Die Organe des Vereins beschließen, soweit in dieser Satzung nicht anders
bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmen-
gleichheit wird die Abstimmung nach erneuter Beratung wiederholt. Kommt
hierbei eine Mehrheit nicht zustande, gilt der Antrag als abgelehnt.

Abstimmungen und Wahlen sind auf Beschluss eines anwesenden Mitglieds geheim     durchzuführen.
Über jede Sitzung der Organe des Vereins ist vom Schriftführer oder einem durch
den Sitzungsleiter beauftragten Sitzungsteilnehmer eine Niederschrift zu fertigen.


7.0   Geschäftsführung


Die Führung der Geschäfte des Vereins und die Verwaltung des Vermögens ist
Aufgabe des Vorstands.

Die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte obliegt dem Geschäftsführer
und dem Schatzmeister.

In einer Geschäftsordnung sind nähere Einzelheiten zu regeln.

Der Vorstand kann für die Abwicklung der laufenden Geschäfte eine
Geschäftsstelle einrichten.


8.0   Geschäftsjahr


Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.


9.0   Kassenwesen


Der Vorstand legt in der Jahresmitgliederversammlung den Kassenabschluss für
das vergangene Geschäftsjahr und den Haushaltsplan für das laufende
Geschäftsjahr vor.

Die Mitglieder wählen für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die den Kassen-
abschluss für das vergangene Geschäftsjahr prüfen und der Mitgliederversammlung
hierüber zu berichten haben. Liegen keine Beanstandungen vor, haben die Kassenprüfer
die Entlastung des Vorstandes bei der Mitgliederversammlung zu beantragen.

Der Vorstand hat das Recht die für die Geschäftsführung notwendigen Ausgaben
auch vor der Genehmigung des Haushalts zu leisten.

Die Ämter des Vorstandes sind Ehrenämter. Aufwandsentschädigungen können
gezahlt werden; hierüber entscheidet der Vorstand.


10.0 Beiträge, Spenden, Zuschüsse


Die zur Durchführung der Aufgaben des Vereins benötigten Geldmittel werden
durch Beiträge und Spenden der Mitglieder sowie durch Spenden und Zuschüsse
Dritter aufgebracht.

Von den ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben.

Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die ordentlichen Mitglieder und Fördermitglieder sind zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.


11.0   Satzungsänderung


Die Satzung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung und mit Zwei-
drittel-Mehrheit geändert werden.

Anträge auf Satzungsänderung sind in schriftlicher Form und mindestens drei
Monate vor einer Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten.

Vorgesehene Satzungsänderungen sind mit der Einladung zur Mitglieder-
versammlung bekannt zu geben.


12.0   Auflösung des Vereins


Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer besonders für diesen Zweck
einzuberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.

Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins erfordert die Dreiviertel-
Mehrheit der Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von mindestens drei
Viertel der Mitglieder.

Ist die für die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung wegen
unzureichender Beteiligung nicht beschlussfähig, dann hat der Vorsitzende oder
sein Vertreter erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Für die
Beschlussfähigkeit ist dann wie unter 6.0 Absatz 1 zu verfahren.


13.0   Vermögensübertragung


               Im Falle einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

              werden die verbliebenen Mittel zur Abdeckung der noch bestehenden Verbindlichkeiten

               des Vereins verwendet. Das restliche Vermögen des Vereins fällt an den Deutschen

               Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin.


13. Mai 2007


Download Satzung als PDF

Die SbE-Bundesvereinigung

 

ist ein gemeinnütziger Verein, in dem zur Zeit 280 Mitglieder zusammengeschlossen sind. Zu den Mitgliedern gehören Psychiater/innen, Psycholog/innen, Therapeut/innen, Supervisor/innen, Ärzt/innen anderer Fachrichtungen, Notfallseelsorger/innen und Pädagog/innen sowie Einsatz-kräfte aus allen Einsatzorganisationen: Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundespolizei und Länderpolizeien, THW, Bundeswehr, Justiz und anderen Bereichen wie z.B. Gesundheitswesen.

Vereinsziele der SbE-Bundesvereinigung sind u.a.:

      • Prävention und Einsatznachsorge nach belastenden Ereignissen
      • Schulung, Förderung und Vernetzung von Einsatznachsorge-Teams
      • Unterstützung und Beratung sowie Begleitung von Organisationen, Behörden und Institutionen bei der Organisation und Durchführung der Nachsorge nach einem belastenden Ereignis,
      • Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Begleitung von Forschungsvorhaben,
      • Information der Öffentlichkeit,
      • Verbindung zu und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung.

Die SbE-Bundesvereinigung ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte“ und kooperiert mit fast allen Einsatz-organisationen, mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden, mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, mit Universitäten und einigen Großunternehmen.

Chronik


1996    Gründung der SbE-Bundesvereinigung

            Vorsitzender: Joachim Müller-Lange

            Geschäftsstelle in Niederkassel

            Erster großer Einsatz: Flughafenbrand Düsseldorf

1997

1998    Einsatz ICE-Unglück Eschede

1999    Einsatz Erdbeben Türkei (Grubenwehr Deutsche Steinkohle)

2000

2001   

2002    Jahrestagung in Hamburg

            Einsatz Amoklauf Gymnasium Erfurt

            Einsatz Flugzeugabsturz Bodensee

            Einsatz Flut Sachsen

2003    Vorsitzender: Oliver Gengenbach

            Umzug der Geschäftsstelle nach Witten/Ruhr

2004    Zentrale Hotline Seebeben Asien (Tsunami)

2005

2006    Einsatz Halleneinsturz Bad Reichenhall

            Einsatz Transrapidunfall

            Jubiläum 10 Jahre SbE-Bundesvereinigung

                        (Festredner: Dr. Atzbach, Vizepräsident des BBK Bonn)

2007

2008

2009

2010

2011

2012    Zuschlag für weitere Ausbildung der Einsatznachsorge-Teams

Unterkategorien

Diese Webseite verwendet Cookies.
Diese helfen uns dabei, unsere Inhalte mit bestmöglichem Komfort für Sie bereitzustellen.
Wir verwenden Session-Cookies, die nach dem Schließen Ihres Browsers sofort gelöscht werden, und einen Cookie, der ein Jahr lang auf Ihrem Rechner bleibt, um diesen Hinweis nicht mehr anzuzeigen.
Unsere Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten. Akzeptieren

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz