Die 17. SbE-Jahrestagung in Witten liegt hinter uns
Wir danken allen Referentinnen und Referenten, dass sie die Tagung bereichert haben!
Zum 17. Mal hatten wir auch in diesem Jahr ein attraktives Programm für die Tagung zusammengestellt. Wir haben dabei wieder zu unseren europäischen Nachbarn geschaut, nach Belgien, Luxemburg und den Niederlanden in diesem Jahr nach Österreich, und wir haben uns konzentriert in diesem Jahr auf die Implementierung und Umsetzung der psychosozialen Unterstützung.
Wir freuen uns, wenn Sie unser Anliegen und unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen.
Rufen Sie uns für mehr Informationen gerne an oder schicken Sie uns den ausgefüllten Mitgliedsantrag.
Mitgliedsantrag zum Download (PDF)
Es lohnt sich, Mitglied zu werden:
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- Sie unterstützen eine Bundesvereinigung, die gemeinnützig die Einsatznachsorge in Deutschland begründet hat, ständig weiterentwickelt, vernetzt, politisch vertritt, wissenschaftlich absichert und für gute Qualitätsstandards sorgt.
- Sie können den Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen.
- Sie erhalten regelmäßig neue Informationen und Einladungen zu Kursen, Jahrestagungen und Mitgliedsversammlungen.
- Bei SbE-Einsätzen und wenn Sie für die Bundesvereinigung sonst tätig werden, genießen Sie Versicherungsschutz.
- Sie können Kursangebote unseres Kooperationspartners ASB gebührenfrei nutzen.
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Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen e.V.
SbE - „Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen“
Die SbE-Bundesvereinigung ist die erste und größte Einsatznachsorge-Organisation im deutschsprachigen Bereich. Sie wurde 1996 gegründet und hat in 25 Jahren über 5500 Psychosoziale Fachkräfte und Einsatzkräfte in mehr als 1000 Kursen in der SbE-Methode geschult.
1996 haben sich in der SbE-Bundesvereinigung diejenigen zusammengeschlossen, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit in den Einsatzorganisationen mit einsatzspezifischen Belastungen von Einsatzkräften konfrontiert wurden und nach Möglichkeiten der Unterstützung suchten. Kristallisationspunkt war vor allem der Flughafenbrand in Düsseldorf 1996, wo erstmals eine größere Einsatznachsorge stattfand. Die SbE-Bundesvereinigung hat in den Jahren danach als erste Organisation in Deutschland eine strukturierte und standardisierte Ausbildung entwickelt.
Dabei konnte SbE auf ein bewährtes Verfahren aufbauen, das sog. Critical Incident Stress Management (CISM), das ab 1980 von Jeffrey Mitchell in den USA entwickelt wurde. An die deutschen Verhältnisse angepasst und unter Einbeziehung europäischer Modifikationen und auch deutscher Forschungsergebnisse hat SbE einen deutschsprachigen Standard entwickelt, der flächendeckend verbreitet und anerkannt ist. SbE war tausendfach in den verschiedenen Einsatzorganisationen und Unternehmen sowie bei allen Großschadensereignisse der letzten Jahre in der Einsatznachsorge koordinierend tätig. Die SbE-Kurse werden ständig weiterentwickelt. SbE-Standards sind abgestimmt mit anderen Organisationen in Deutschland und kompatibel mit dem Standard der International Critical Incident Stress Foundation.
Ausbildung und Arbeit werden wissenschaftlich begleitet von der Ludwig-Maximilians-Universität, Department Psychologie.
Einsätze
Da die SbE-Interventionen ein ganzes Maßnahmenbündel von Einzel-gesprächen bis hin zu strukturierten SbE-Nachbesprechungen darstellt, ist eine komplette Auflistung aller Aktivitäten schwer möglich. Die meiste Arbeit findet eher unspektakulär in Einzelgesprächen mit einzelnen Betroffenen statt. Im Zusammenhang mit größeren Schadensereignissen hat die SbE-Bundesvereinigung Einsatzkräfte betreut nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf, nach dem Hubschrauberabsturz in Dortmund, nach dem ICE-Unglück in Eschede und die Grubenwehrmitarbeiter der Ruhrkohle AG/Deutsche Steinkohle nach ihrem Erdbebeneinsatz in der Türkei. Im Jahr 2002 war sie bei allen Großereignissen in die Einsatznachsorge integriert: Massaker in Erfurt, Flugzeugabsturz am Bodensee, Sturm in Berlin-Schwanenwerda und Elbe-Flut in Sachsen. 2005 hat SbE im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft PSUE eine Hotline nach dem Seebeben in Asien betrieben und die deutschen Helfer nach ihrer Rückkehr betreut.
Regionale und organisationsinterne Teams im gesamten deutschsprachigen Raum
In den letzten Jahren hat die SbE-Bundesvereinigung zahlreiche regionale und organisationsinterne Teams ausgebildet. Über 130 Teams mit mehr als 1500 ehrenamtlichen Mitarbeitern sind alarmierbar und arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich, weitere befinden sich in der Ausbildungs- bzw. Anfangsphase.
Zu den SbE-Mitgliedern und den von uns ausgebildeten Kursteilnehmern gehören Psychiater/innen, Psycholog/innen, Therapeut/innen, Seelsorger/innen, Supervisor/innen, Ärzt/innen verschiedener Disziplinen sowie Mitarbeiter/innen und Einsatzkräfte aus allen Einsatzorganisationen, Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen, Militär, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Gesundheitswesen u.a.
Die große Bandbreite der Berufsgruppen und entsprechenden Kompetenzen, verbunden mit ärztlicher und psychologischer Kontrolle halten wir für eine Stärke des SbE-Modells.
Auf der Homepage www.sbe-ev.de befindet sich eine Karte, auf der die alarmierbaren Einsatznachsorge-Teams verzeichnet sind.
Vernetzung mit weiterführenden Hilfen
Die SbE-Bundesvereinigung arbeitet mit ambulanten wie stationären Anbietern zusammen, an die traumatisierte Einsatzkräfte weitervermittelt werden können. Ebenso hält sie engen Kontakt zu Fachgesellschaften und -verbänden sowie zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das eigene Datenbanken führen.
Wissenschaftliche Begleitung
Arbeit und Ausbildung der SbE-Bundesvereinigung orientieren sich am aktuellen Stand der Forschung. Hierzu gehören internationale Studien und Meta-Analysen, die sich mit dem Critical Incident Stress Management beschäftigen, Leitlinien aus dem europäischen Ausland zur Psychosozialen Notfallversorgung, aktuelle deutsche Forschungsergebnisse zur Einsatznachsorge und die durch die Konsensuskonferenz erarbeiteten „Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung“ in Deutschland.
SbE hat frühzeitig den Forschungsbedarf hinsichtlich Indikation und Wirksamkeit der Methoden hingewiesen und Forschungsvorhaben angeregt sowie aktiv unterstützt. So waren Experten und Teams der SbE-Bundesvereinigung an der Durchführung der groß angelegten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität zur „Primären und Sekundären Prävention im Einsatzwesen“ die vom Bundesministerium des Inneren in Auftrag gegeben wurde, beteiligt.
Die SbE-Bundesvereinigung hat mit mehreren Vertretern engagiert und beständig an dem vierjährigen Konsensusprozess zur Psychosozialen Notfallversorgung teilgenommen und die einsatznachsorgespezifischen Inhalte geprägt. So ist der in den letzten 25 Jahren ausgebildete SbE-Standard vollumfänglich in die Leitlinien der Konsensuskonferenz zur PSNV eingegangen – alle Begrifflichkeiten, Zuordnungen, Zeitfenster und Inhalte entsprechen den SbE-Vorgaben.
Die SbE-Ausbildung ist durch die Ludwig Maximilians Universität München (LMU), Department Psychologie wissenschaftlich anerkannt und wird entsprechend im Zertifikat bescheinigt. Eine regelmäßige wissenschaftliche Begleitung wird verwirklicht in Form gemeinsamer Abstimmungsgespräche und Vorträge, durch die gegenseitige Teilnahme an Jahrestagungen und Treffen der Fachlichen Leiter der SbE-Teams, sowie beim SbE-Trainertreffen, bei dem alle Trainer der SbE-Bundesvereinigung jährlich neue Forschungsaspekte diskutieren, um sie dann in die Ausbildung einzuarbeiten.
Name: Oliver Gengenbach, geb.1956
Beruf: Pfarrer, Notfallseelsorger, Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst, SbE-Ausbildungsleiter, Leiter der SbE-Institut gGmbH
Tätigkeit: Institutsleiter des SbE-Instituts, freiberuflicher Trainer, ehem. Seelsorger in der Evang. Kirche von Westfalen (Ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten)
Zusatzqualifikation: Klinische Seelsorge Ausbildung (KSA), Feuerwehrmann (SB), seit 40 Jahren Erfahrung in Erwachsenenbildung und Gruppenleitung, CISM Advanced Trainer, SbE-Trainer
Funktion im Vorstand: Vorsitzender Arbeitsschwerpunkte im Verein: Außenvertretung der Bundesvereinigung, Kontakte zu Organisationen, Konzeptentwicklung, Konzeptentwicklung und Koordination der Ausbildungsangebote, Ausbildungsleitung, Leitung SbE-Institut
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Name: Beate Grziwotz-Heller, geb. 1959
Beruf: Dipl.-Pädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Tätigkeit: Psychotherapie, Supervisorin, Fachberaterin/Leiterin PSNV, Fachliche Leiterin der SbE-Teams DRK Mittelhessen und Marburg-Biedenkopf, Dozentin und Mitarbeit KID Marburg-Biedenkopf
Funktion im Vorstand: Stellvertretende Vorsitzende
Arbeitsschwerpunkte im Verein: Schnittstelle Psychotherapie, SbE-Trainerin
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Name: Michael Merkle, geb. 1966
Beruf: Physiotherapeut und Systemischer Gesprächstherapeut, Coaching, Supervision Tätigkeit: Stv. Kreisbrandmeister a.D. und Kommandant, Mitglied PSNV im Neckar-Odenwald-Kreis, Feuerwehrseelsorger im Neckar-Odenwald-Kreis, Mitglied DRK und DLRG
Zusatzqualifikation: Ausbilder NND/NFS, CISM Advanced Trainer, SbE-Trainer
Funktion im Vorstand: Schatzmeister
Arbeitsschwerpunkte im Verein: Finanzen, Fachmessen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Name:
Moritz Hafer, geb. 1991
Beruf: Notfallpsychologe Tätigkeit: Psychologe der Bundespolizei
Zusatzqualifikation: SbE-Trainer, Rettungssanitäter, ICRC Emergency Response Unit (ERU) Funktion im Vorstand: Schriftführer
Arbeitsschwerpunkte im Verein:
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Name: Hans Walter Braun, geb. 1953Beruf: Diplom-Psychologe, Diplom-Krankenpfleger
Tätigkeit: Dozent für Sozialpsychologie am Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz Zusatzqualifikation: Notfallpsychologe, Logotherapeut (DGLE), CISM Advanced Trainer, SbE-Trainer, Notfallseelsorger im Kreis Mayen-Koblenz
Funktion im Vorstand: Beisitzer
Arbeitsschwerpunkte im Verein: Wissenschaftliche Begleitung, SbE-Trainer |
Name: Dr. med. Ralph Kipke, geb. 1960
Beruf: Arzt, Facharzt für Anästhesie, Notarzt, Leitender Notarzt
Zusatzqualifikation: Ärztlicher Psychotherapeut, Krisenintervention und SbE
Funktion im Vorstand: Beisitzer
Arbeitsschwerpunkte im Verein: Wissenschaftliche Begleitung, medizinische Beratung
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Name: Peter Zehentner, geb. 1968
Beruf: Dipl.-Soz.-Pädagoge (FH), Supervisor, Notfallsanitäter
Tätigkeit: Trainer, Supervisor, Fachreferent bei PSU-Akut e.V., Fachberater PSNV Johanniter LV Bayern, Fachdozent der hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit HöMS, Fachliche Leitung PSNV-B/ -E bei der Ambulanz – Rettung und Zivilschutz gemeinnützige GmbH
Funktion im Vorstand: kooptiert
Arbeitsschwerpunkte im Verein: Vereinsentwicklung, Vereinsrechtliches, SbE-Trainer
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Geschäftsstelle der SbE-Bundesvereinigung
Die Geschäftsstelle der SbE-Bundesvereinigung hat ihren Sitz in 58455 Witten, Pferdebachstr. 39a.
Ihre Ansprechpartner:
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- Leiterin der Geschäftsstelle und Geschäftsführerin des SbE-Instituts ist Birgit Sudek. Sie bewältigt den schriftlichen Teil unserer Vereinsarbeit, darüber hinaus organisiert sie Tagungen und sonstige Veranstaltungen des Vereins. Als Geschäftsführerin des SbE-Instituts organisiert sie die SbE-Kurse und kümmert sich um die Bereiche Finanzen und Personal.
- Assistentin der Geschäftsführung ist Barbara Dieckheuer, die ehrenamtlich für vereinsrechtliche Belange der SbE-Bundesvereinigung zuständig ist und die Aufsicht über die Finanzen des Vereins hat.
- Ansprechpartnerin für alle Mitglieder und die, die es werden wollen, ist Andrea Hanefeld.
- Für den Internetauftritt sind Markus Richter und Birgit Sudek tätig.
- Leiterin der Geschäftsstelle und Geschäftsführerin des SbE-Instituts ist Birgit Sudek. Sie bewältigt den schriftlichen Teil unserer Vereinsarbeit, darüber hinaus organisiert sie Tagungen und sonstige Veranstaltungen des Vereins. Als Geschäftsführerin des SbE-Instituts organisiert sie die SbE-Kurse und kümmert sich um die Bereiche Finanzen und Personal.
So erreichen Sie uns in der Geschäftsstelle:
Tel: 02302- 984 35 10 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9-13 Uhr
SbE in Kürze
Wir freuen uns, dass wir unsere Kontakte auf europäischer Ebene ausweiten können und eine Übersicht über die Einsatznachsorge in den Niederlanden bekommen werden. Nachdem wir in den letzten Jahren Vertreter aus Belgien und Luxemburg bei uns hatten, kommt in diesem Jahr Sjef Berendsen vom Instituut voor Psychotrauma zu uns. Da in den Niederlanden das Konzept des CISM auch kritisch gesehen wird, freuen wir uns auf einen interessanten Meinungsaustausch.
Auch im zweiten Vortrag des Vormittags blicken wir über den Tellerrand. Wenn Einsatznachsorge-Maßnahmen nicht ausreichen, vermitteln wir weiter in therapeutische Behandlungen. Dr. med. Robert Bering aus Krefeld ist seit vielen Jahren mit uns im Gespräch und wird uns referieren, wie in ambulanter und stationärer Therapie sowie in der Rehabilitation traumatisierter Einsatzkräfte gearbeitet wird
In den letzten beiden Jahren wurde die SbE-Ausbildung komplett überarbeitet und die Inhalte aufgrund der deutschen und europäischen Forschungsergebnisse aktualisiert. Die Inhalte wurden sehr sorgfältig unter allen Trainern, letzmalig in diesem Januar, abgestimmt. Oliver Gengenbach wird darstellen, welche neuen Elemente in die Ausbildung eingefügt wurden und wie das aktuelle SbE-Maßnahmenpaket aussieht.
Meistens als sehr abgelegen verdrängt, aber nun leider sehr aktuell ist die Beschäftigung mit CBRN-Lagen, die früher als ABC-Lagen bezeichnet wurden und chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahrenlagen bedeuten. Dipl.-Psych. Claudia Schedlich und Dipl.-Soz.-Wiss. Mark Overhagen werden uns Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Einsatznachsorge in diesen besonderen Fällen vorstellen.
Schließlich werden wir von Jörg Eger einen Bericht über das Belastungsprofil und die Einsatznachsorge für das THW-Team, das in Japan im Einsatz war, hören. Die Einsatznachsorge-Teams des THW sind von der SbE-Bundesvereinigung ausgebildet worden und sind mit uns eng verbunden.
Wie gewohnt treffen wir uns schon am Freitag abend und werden Gelegenheit zu aktuellem Erfahrungsaustausch haben.
SATZUNG
SbE
Bundesvereinigung für Stressbearbeitung
nach belastenden Ereignissen e.V.
Fassung vom 13. Mai 2007
eingetragen im Vereinsregister
Amtsgericht Bonn
VR 7120
1.0 Name, Sitz 2.0 Zweck, Aufgaben 3.0 Mitgliedschaft 4.0 Organe des Vereins 5.0 Stimmrecht, Wählbarkeit 6.0 Beschlussfassung, |
7.0 Geschäftsführung 8.0 Geschäftsjahr 9.0 Kassenwesen 10.0 Beiträge, Spenden, 11.0 Satzungsänderung 12.0 Auflösung des Vereins 13.0 Vermögensübertragung |
1.0 Name, Sitz
1.1 Der Verein führt den Namen "SbE - Bundesvereinigung für Streßbearbeitung
nach belastenden Ereignissen" mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.V.).
1.2 Er ist im Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist Bonn.
2.0 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben
2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig ; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.2 Zwecke des Vereins sind,
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch präventive Maßnahmen,
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung,
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
2.3 Der Verein versteht sich als Forum der in Deutschland existierenden Einsatz-
nachsorgeteams und -gruppen auf der Grundlage des von Jeffrey T. Mitchel
und Georg Everly entwickelten CISM (Critical Incident Stress Management),
in Deutschland SbE (Streßbearbeitung nach belastenden Ereignissen).
Er ist Forum derjenigen, die in der Streßbearbeitung nach belastenden
Einsätzen tätig sind sowie die Kultur der Einsatznachsorge weiterentwickeln
und weitertragen wollen.
2.4 Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
- Förderung der bundesweiten Zusammenarbeit von Einsatznachsorgeteams
und -gruppen auf Grundlage des SbE-Modells,
- Erarbeitung und Fortschreibung der SbE-Standards in Deutschland,
- Schulung von Personen, die einem Einsatznachsorgeteam/ Einsatznachsorgegruppe
angehören,
- Beratung und Hilfe bei der flächendeckenden Einrichtung und Begleitung
von Einsatznachsorgeteams und -gruppen,
- Unterstützung und Beratung sowie Begleitung von Organisationen, Behörden und
Institutionen bei der Organisation und Durchführung der Nachsorge nach einem
belastenden Ereignis,
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Begleitung von Forschungsvorhaben,
- Unterhaltung und Einsatz eigener Beratungs- und Nachsorgeteams,
- Begleitung von Einsatzkräften und Betroffenen nach einem belastenden Ereignis,
- Information der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung und Verbreitung von
Publikationen, wie Broschüren und Informationsblätter, ohne wirt-
schaftliches Interesse,
- Veranstaltung von Seminaren zum Zwecke der Prävention,
- Verbindung zu und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen
Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung,
- Förderung der Einrichtung sowie Beratung und Begleitung von Selbsthilfe-
gruppen nach belastenden Ereignissen.
3.0 Mitgliedschaft
3.1 Mitglieder
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
Die Mitgliedschaft ist in den folgenden Formen möglich:
a) Ordentliche Mitglieder sind alle juristischen und natürlichen Personen,
die eine Grundausbildung nach den Richtlinien des Vereins nachweisen
können oder aktiv an der Ausbildung/Schulung beteiligt oder anderweitig
vereinsunterstützend tätig sind.
Sie haben in der Mitgliederversammlung je eine Stimme. Sie zahlen
den von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag.
b) Fördernde Mitglieder verpflichten sich zur Unterstützung des
Vereins durch den Förderbeitrag.
c) Ehrenmitglieder, die sich um den Verein und dessen Zielsetzung
verdient gemacht haben. Sie können auf Vorschlag des Vorstandes durch
Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben die
Rechte der ordentlichen Mitglieder, zahlen jedoch keinen Beitrag.
3.2 Begründung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen ist schriftlich zu be-
antragen. Juristische Personen werden in dem Verein durch einen Be-
auftragten vertreten.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Bei Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller binnen eines Monats,
nach Zustellung des ablehnenden Bescheids, Einspruch beim Vorstand
einlegen. Dieser entscheidet endgültig. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Über die Ernennung eines Ehrenmitglieds beschließt die Mitglieder-
versammlung mit Dreiviertelmehrheit.
3.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) bei natürlichen Mitgliedern durch Tod, bei juristischen Mitgliedern mit
ihrer Auflösung
b) durch Austritt
c) durch Ausschluss
d) mit Auflösung des Vereins.
Der Austritt eines Mitglieds kann nur mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Er muss gegenüber dem
Vorstand durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Der Beitrag für das
laufende Geschäftsjahr ist zu entrichten.
Ein Mitglied kann, wenn es durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins
gröblich schädigt oder in grober Weise gegen die Interessen des Vereins
verstoßen hat, ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet auf
Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.
Der sofortige Ausschluss eines Mitglieds kann ohne das in dem vorherigen
Absatz beschriebene Verfahren durch den Vorstand erfolgen, wenn das
Mitglied vorsätzlich den Zwecken und Beschlüssen des Vereins zuwider-
handelt oder sich der Achtung des Vereins unwürdig erwiesen hat und Eile
geboten ist.
Ein Ausschluss des Mitglieds durch den Vorstand kann ebenfalls ohne Ent-
scheidung der Mitgliederversammlung erfolgen, wenn das Mitglied der Entrichtung
des Jahresbeitrages nach zweimaliger Aufforderung durch den Vorstand nicht
nachkommt.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Die Entscheidung der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes ist dem
Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
kann der Betroffene, nach Eingang des Bescheids, innerhalb von 2 Wochen
die ordentlichen Gerichte anrufen.
Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds erlöschen alle Ansprüche gegenüber
dem Verein.
4.0 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand.
4.1 Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des Vereins an.
Sie wird vom Vorsitzenden oder bei seiner Abwesenheit von seinem Stell-
vertreter geleitet. Bei der Wahl des Vorsitzenden und seines Vertreters über-
nimmt ein Mitglied, das nicht dem Vorstand angehört, nach Beschluss der
Mitgliederversammlung die Leitung der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Der Vorsitzende des Vereins kann außerordentliche Versammlungen ein-
berufen, wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich
unter Angaben des Zwecks und der Gründe eine Einberufung fordern oder ein
Beschluss des Vorstandes dieses verlangt.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden, im Falle seiner Ver-
hinderung, von seinem Stellvertreter, unter Bekanntgabe der Tagesordnung
mindestens vier Wochen vor Sitzungsbeginn schriftlich einzuberufen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Eine Ausnahme bilden
Anträge auf Auflösung des Vereins. In diesem Fall ist wie unter 12.0 zu verfahren.
Die Mitgliederversammlung beschließt
- den Jahresbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr,
- den Bericht des Geschäftsführers über das abgelaufene Geschäftsjahr,
- den Rechenschaftsbericht der Kassenprüfer und Schatzmeisters
und dessen Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
- die Entlastung des Vorstandes,
- den Haushaltsplan,
- die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
- über Anträge auf Ausschließung, Änderung der Satzung oder Auflösung
des Vereins,
- über sonstige Anträge über Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht
Angelegenheiten des Vorstands sind.
Die Mitgliederversammlung wählt,
- den Vorstand,
- die Kassenprüfer.
Verweigert die Mitgliederversammlung dem Vorstand die Entlastung, so ist
eine Neuwahl des Vorstands herbeizuführen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen protokolliert und vom
Versammlungsleiter sowie vom Schriftführer unterzeichnet werden.
4.2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie zwei Beisitzern.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende,
sowie der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Mitgliedern des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Der Vorstand ist gleichzeitig geschäftsführender Vorstand und hat die
laufenden Verwaltungsgeschäfte zu führen. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer
bestellen. Er wird als rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter des Vorstands im
Rahmen der Vorstandsbeschlüsse tätig.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Etwaige Ersatz-
wahlen gelten nur für die laufende Wahlperiode.
5.0 Stimmrecht, Wählbarkeit
Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt. In den
Vorstand sind nur natürliche Personen wählbar.
Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und nicht in den Vorstand
wählbar. Sie haben das Recht an Beratungen teilzunehmen.
6.0 Beschlussfassung, Niederschrift
Die Organe des Vereins beschließen, soweit in dieser Satzung nicht anders
bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmen-
gleichheit wird die Abstimmung nach erneuter Beratung wiederholt. Kommt
hierbei eine Mehrheit nicht zustande, gilt der Antrag als abgelehnt.
Abstimmungen und Wahlen sind auf Beschluss eines anwesenden Mitglieds geheim durchzuführen.
Über jede Sitzung der Organe des Vereins ist vom Schriftführer oder einem durch
den Sitzungsleiter beauftragten Sitzungsteilnehmer eine Niederschrift zu fertigen.
7.0 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte des Vereins und die Verwaltung des Vermögens ist
Aufgabe des Vorstands.
Die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte obliegt dem Geschäftsführer
und dem Schatzmeister.
In einer Geschäftsordnung sind nähere Einzelheiten zu regeln.
Der Vorstand kann für die Abwicklung der laufenden Geschäfte eine
Geschäftsstelle einrichten.
8.0 Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
9.0 Kassenwesen
Der Vorstand legt in der Jahresmitgliederversammlung den Kassenabschluss für
das vergangene Geschäftsjahr und den Haushaltsplan für das laufende
Geschäftsjahr vor.
Die Mitglieder wählen für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die den Kassen-
abschluss für das vergangene Geschäftsjahr prüfen und der Mitgliederversammlung
hierüber zu berichten haben. Liegen keine Beanstandungen vor, haben die Kassenprüfer
die Entlastung des Vorstandes bei der Mitgliederversammlung zu beantragen.
Der Vorstand hat das Recht die für die Geschäftsführung notwendigen Ausgaben
auch vor der Genehmigung des Haushalts zu leisten.
Die Ämter des Vorstandes sind Ehrenämter. Aufwandsentschädigungen können
gezahlt werden; hierüber entscheidet der Vorstand.
10.0 Beiträge, Spenden, Zuschüsse
Die zur Durchführung der Aufgaben des Vereins benötigten Geldmittel werden
durch Beiträge und Spenden der Mitglieder sowie durch Spenden und Zuschüsse
Dritter aufgebracht.
Von den ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben.
Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die ordentlichen Mitglieder und Fördermitglieder sind zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
11.0 Satzungsänderung
Die Satzung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung und mit Zwei-
drittel-Mehrheit geändert werden.
Anträge auf Satzungsänderung sind in schriftlicher Form und mindestens drei
Monate vor einer Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten.
Vorgesehene Satzungsänderungen sind mit der Einladung zur Mitglieder-
versammlung bekannt zu geben.
12.0 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer besonders für diesen Zweck
einzuberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.
Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins erfordert die Dreiviertel-
Mehrheit der Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von mindestens drei
Viertel der Mitglieder.
Ist die für die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung wegen
unzureichender Beteiligung nicht beschlussfähig, dann hat der Vorsitzende oder
sein Vertreter erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Für die
Beschlussfähigkeit ist dann wie unter 6.0 Absatz 1 zu verfahren.
13.0 Vermögensübertragung
Im Falle einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
werden die verbliebenen Mittel zur Abdeckung der noch bestehenden Verbindlichkeiten
des Vereins verwendet. Das restliche Vermögen des Vereins fällt an den Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin.
13. Mai 2007
Die SbE-Bundesvereinigung
ist ein gemeinnütziger Verein, in dem zur Zeit 280 Mitglieder zusammengeschlossen sind. Zu den Mitgliedern gehören Psychiater/innen, Psycholog/innen, Therapeut/innen, Supervisor/innen, Ärzt/innen anderer Fachrichtungen, Notfallseelsorger/innen und Pädagog/innen sowie Einsatz-kräfte aus allen Einsatzorganisationen: Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundespolizei und Länderpolizeien, THW, Bundeswehr, Justiz und anderen Bereichen wie z.B. Gesundheitswesen.
Vereinsziele der SbE-Bundesvereinigung sind u.a.:
-
-
- Prävention und Einsatznachsorge nach belastenden Ereignissen
- Schulung, Förderung und Vernetzung von Einsatznachsorge-Teams
- Unterstützung und Beratung sowie Begleitung von Organisationen, Behörden und Institutionen bei der Organisation und Durchführung der Nachsorge nach einem belastenden Ereignis,
- Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Begleitung von Forschungsvorhaben,
- Information der Öffentlichkeit,
- Verbindung zu und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung.
-
Die SbE-Bundesvereinigung ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte“ und kooperiert mit fast allen Einsatz-organisationen, mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden, mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, mit Universitäten und einigen Großunternehmen.
Chronik
1996 Gründung der SbE-Bundesvereinigung
Vorsitzender: Joachim Müller-Lange
Geschäftsstelle in Niederkassel
Erster großer Einsatz: Flughafenbrand Düsseldorf
1997
1998 Einsatz ICE-Unglück Eschede
1999 Einsatz Erdbeben Türkei (Grubenwehr Deutsche Steinkohle)
2000
2001
2002 Jahrestagung in Hamburg
Einsatz Amoklauf Gymnasium Erfurt
Einsatz Flugzeugabsturz Bodensee
Einsatz Flut Sachsen
2003 Vorsitzender: Oliver Gengenbach
Umzug der Geschäftsstelle nach Witten/Ruhr
2004 Zentrale Hotline Seebeben Asien (Tsunami)
2005
2006 Einsatz Halleneinsturz Bad Reichenhall
Einsatz Transrapidunfall
Jubiläum 10 Jahre SbE-Bundesvereinigung
(Festredner: Dr. Atzbach, Vizepräsident des BBK Bonn)
2007
2008
2009
2010
2011
2012 Zuschlag für weitere Ausbildung der Einsatznachsorge-Teams